Bild: KI generiert
Von Roman Kautenburger
Mit mehr als 14.800 Straftaten im Jahr pro 100.000 Einwohner hält Frankfurt/Main den ersten Platz in Bezug auf Straftaten in Deutschland und ein merklicher Trend zur Verbesserung der Lage ist seit Jahrzehnten nicht zu verzeichnen. Der Hotspot schlechthin stellt in Frankfurt das Bahnhofsviertel mit seinen sich anschließenden „Wasserstraßen“ dar. Schon wenn man sich vom Bahnhofsfoyer nach draußen begibt, schlägt einem der besondere Duft der Drogen- und Beschaffungskriminalität entgegen. Eine ganz spezielle Mischung aus Exkrementen, altem Schweiß und Dreck. Hinzu kommt der Anblick einer offen ausgelebten Drogenszene mit Menschen, die aufgrund ihrer Drogensucht einem körperlichen Verfall unterliegen und nicht selten, der Welt entrückt, schwankend und torkelnd auf Straßen und Gehwegen unterwegs sind, stets auf der Suche nach dem nächsten schnellen Geld und der nächsten Dosis Drogen. Während in den achtziger und neunziger Jahren das Heroin und der offene Konsum vorherrschten steht heute Crack und Fentanyl auf Platz Eins der Konsumenten und Crack beschleunigt den körperlichen Verfall der Konsumenten erheblich.
Seit mehr als vierzig Jahren hat sich an dieser Situation nicht wirklich etwas geändert. Maßnahmen wie das ständige in Bewegung halten der Drogenkonsumenten und damit das geplante Verdrängen der Szene führten genau so wenig zu einer Veränderung, wie die Einrichtung von Druckräumen, in denen sich Heroinabhängige mit sauberen Spritzen versorgen und unter Aufsicht den Schuss setzen konnten. Und die aktuell geplanten Maßnahmen von Innenministerium und Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main wirken nicht so, als ob sie tatsächlich etwas bewirken werden. Allein die Anwendung von § 43b HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung), wonach eine vollziehbare Anordnung, die vom Adressaten nicht umgesetzt wird, als Straftat gewertet werden kann, wird bestenfalls zu mehr Strafanzeigen führen, jedoch nicht zur Lösung des Problems. Auch kann bezweifelt werden, ob § 43b HSOG überhaupt angewendet werden kann, da dieser sich auf § 31a (3) Satz 1 und 2 bezieht wonach eine terroristische Straftat zu Grunde liegen müsste.
Trotz einer verstärkten Polizeipräsens und andauernden Kontrollen gilt das Bahnhofsviertel als Angstraum unter der Bevölkerung, mit anhaltendem Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung. Dabei ist der Bahnhof immer noch ein Einfallstor für Besucher und Touristen aus aller Welt, die auf diese Weise gleich das hässlichste Bild Frankfurts präsentiert bekommen.
Doch wie kann die Politik einem solchen Konglomerat an Missständen entgegentreten? Allein eine Zero-Toleranz-Politik wie seinerzeit in New York, wird die Probleme nicht lösen, bestenfalls verdrängen, verschieben. Die Summe der Probleme wie Wohnsitzlose, Drogenabhängige, Drogenhandel, Beschaffungskriminalität, Straßenprostitution, Infektionsgefahren, steigende Gewaltbereitschaft etc. benötigen sämtlich eigene Lösungsansätze, die gemeinsam ergriffen werden müssen. Allein eine Strafverschärfung oder die Umwandlung einer Ordnungswidrigkeit, wie ein nicht befolgter Platzverweis, in eine Straftat, nützt nur der polizeilichen Kriminalstatistik, wo mehr geklärte Straftaten registriert werden. Dass solche Anzeigen von der hoffnungslos überlasteten Justiz jedoch wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt werden, verdeutlicht wie unausgereift die geplanten Maßnahmen der CDU geführten Hessischen Regierung und der Stadt Frankfurt Main sind. Hier wird nur gegen die Symptome vorgegangen. Die Krankheit selbst wird akzeptiert und hingenommen.
Bündnis Deutschland setzt sich dafür ein, dass alle Bürger in Deutschland sicher leben können.
Quellen
- -Polizeiliche Kriminalstatistik für Frankfurt am Main; https://ppffm.polizei.hessen.de/Ueber-uns/Regionales/Statistik/binarywriterservlet?imgUid=65270ad6-bcd0-b591-8eac-ae2307600e2f&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111
- 7-Punkte Plan für das Frankfurter Bahnhofsviertel; https://hessen.de/presse/7-punkte-plan-fuer-das-frankfurter-bahnhofsviertel#:~:text=Als%20Ansprechpersonen%20f%C3%BCr%20Anwohner%20und,im%20Bahnhofsviertel%20halten%20wir%20fest.
- https://gesetze.co/HE/HSOG/43b