Außen & Verteidigung

Der Überfall Russlands auf die Ukraine ist ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg, der auf das Schärfste zu verurteilen ist. So sehen es auch 141 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, also die breite Mehrheit der globalen Staatengemeinschaft.

Russland steht – nicht zuletzt als Vetomacht des UNO-Sicherheitsrates – in der Verantwortung, seine Aggression und Invasion ohne Weiteres zu beenden.

Bündnis Deutschland geht es in diesem Konflikt – wie auch generell an erster Stelle – stets um die unmittelbar betroffenen Menschen. Daher begrüßen wir die umfangreiche humanitäre Hilfe Deutschlands und der Europäischen Union (EU) für die ukrainische Bevölkerung und die temporäre Aufnahme von Kriegsflüchtlingen.

Die Ukraine hat auf Grundlage des Artikels 51 der Charta der Vereinten Nationen, das Recht auf Verteidigung ihrer nationalen Souveränität und territorialen Integrität im Rahmen ihrer international anerkannten Grenzen. Andere Länder haben aufgrund derselben Bestimmung das Recht, sie dabei angemessen zu unterstützen. Waffenlieferungen an die Ukraine und weitere Hilfen politischer, humanitärer, militärischer und finanzieller Art müssen quantitativ und qualitativ so ausgestaltet sein, dass die Ukraine sich Angriffen wirksam zur Wehr setzen kann.

Deutschland und die EU müssen gemeinsam mit den USA, dem Vereinigten Königreich und anderen wichtigen Akteuren, wie z.B. dem NATO-Mitglied Türkei, darauf hinwirken, ein Gleichgewicht der Kräfte zu erreichen und so einen Waffenstillstand und Verhandlungen auf Augenhöhe zur Herstellung einer dauerhaften friedlichen Lösung zu ermöglichen.

Die Errichtung einer nachhaltigen Sicherheitsarchitektur für ganz Europa und darüber hinaus wird umso solider sein, als auch wichtige außereuropäische Mächte wie China,
Indien, Südafrika und Brasilien in die diplomatischen Anstrengungen mit dem Ziel eingebunden werden, der von der UNO-Charta geforderten globalen Friedensordnung und dem Völkerrecht wieder Geltung zu verschaffen.

Der Bundesvorstand