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Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat seine frühere Entscheidung bekräftigt, Genderzeichen nicht in das amtliche Regelwerk aufzunehmen. Er begründet dies aus Sicht des hessischen Landesverband von Bündnis Deutschland verständlich und weist auf die Folgeprobleme durch Genderzeichen hin. Der Bundesverband hat zu diesem Thema schon vor Längerem eindeutig Stellung bezogen (Link):

„XVIII – Sprachpolitik

Wir lehnen politisch motivierte Sprachvorgaben ab.
Die deutsche Sprache ist eine organisch gewachsene und weltweit geachtete Kultursprache der Dichter und Denker und ein elementarer Bestandteil unserer Identität. Sie ist zu schützen, insbesondere vor staatlicher Beeinflussung durch Verbote oder ideologische Vorgaben.

Das Gendern und die Verwendung beschönigender Wortneuschöpfungen als Haltungskennzeichen dienen dazu, in undemokratischer Weise die politischen Überzeugungen der Bevölkerung mit sprachlichen Mitteln zu manipulieren.

In staatlichen Einrichtungen – insbesondere im Bildungswesen – ist die deutsche Sprache in ihrer natürlich gewachsenen Form zu verwenden. Im privaten Bereich darf niemand benachteiligt werden, der auf die deutsche Sprache in ihrer natürlich gewachsenen Form zurückgreift.”

Landesschatzmeister Marco Groh betont: Wenn wir mehr Integration wollen, dann muss Sprache einfacher werden. Sie mit Genderzeichen zu verkomplizieren, sorgt eher für das Gegenteil. Er bedauert zudem, dass Kritiker nun, anstelle die Entscheidung zu akzeptieren, die Zuständigkeit des Rechtschreibrats absprechen (Link).

Leider scheint Demokratie für gewisse Kräfte in unserer Gesellschaft nur dann akzeptiert zu werden, wenn sie in die richtige Richtung läuft. Passt der aktuelle Demokratiekurs nicht, wird die Zuständigkeit abgesprochen, sich auf Straßen festgeklebt oder Anzeige erstattet. „Wir brauchen wieder eine demokratische Kultur des gegenseitigen Verständnisses und der Tolerenz anderer Meinungen“, stimmt der stellvertretende Landesvorsitzende Andreas Steba zu.

Beide sind sich einige, dass der erneute Beschluss des Rats auch Konsequenzen an Schulen und Hochschulen in Hessen haben muss. „Gendern entspricht nicht der aktuellen deutschen Rechtschreibung. Entsprechend sind Gendertexte im gesamten hessischen Schulsystem unzulässig und in Klausuren auch als Fehler anzustreichen.“, Ebenso soll im hessischen Amtsverkehr die deutsche Sprache auf Basis der offiziellen Empfehlung – also ohne Gendern – angewendet werden.

Bleibt zu hoffen, dass nicht durch personelle Umbesetzung des Gremiums Einfluss auf zukünftige Entscheidungen genommen wird. Beispiele hierfür gibt es leider genüge…