Bild: Musterstimmzettel für die Wahl zum Kreistag des Main-Kinzig-Kreises
Eine kurze Erklärung des Hessischen Kommunalwahlrechts und warum BÜNDNIS DEUTSCHLAND am 15.03.2026 nicht antritt.
von Marco Groh
Wahlen sind einer der wesentlichsten Punkte einer Demokratie. Hier hat der Bürger die unmittelbare Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Er wählt die Repräsentanten, die in den nächsten Jahren stellvertretend für ihn die politischen Entscheidungen treffen sollen. Während dies auf europäischer, Bundes- und Landesebene noch relativ abstrakt über Erst- und Zweitstimmen erfolgt, soll es auf kommunaler Ebene wesentlich persönlicher sein. So darf der Wähler hier nicht nur eine Liste (Partei oder Wählervereinigung) auswählen, sondern er hat auch direkten Einfluss auf die Reihenfolge der Kandidaten innerhalb der Liste. Dies führt jedoch zu einer Komplexität, die viele Wähler selbst nicht mehr durchschauen und das Auszählen deutlich komplizieren. Zauberworte sind hier „Kumulieren“ und „Panaschieren“.
Wer ist wahlberechtigt?
Doch zunächst möchte ich einmal kurz klären, wer überhaupt wählen kann. §30 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wurde hier noch einmal angepasst, sodass auch Personen ohne Wohnsitz wahlberechtigt sind, wenn sie ihren dauernden Aufenthalt in der jeweiligen Gemeinde haben. Als Frist gilt hier sechs Wochen vor der Wahl. Das Mindestalter ist – entsprechend zu Bundes- und Landtagswahlen – mit 18 Jahren festgelegt. Eine Besonderheit stellt jedoch das kommunale Ausländerwahlrecht dar: Wahlberechtigt sind nach Absatz 1, Satz 1 nämlich auch Staatsbürger „einer der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Sachverhalt ist besonders prekär, wenn es um die Erweiterung der EU geht. So würde eine Aufnahme der Türkei sicherlich zu deutlichen Verschiebungen in einigen Gemeinde- und Stadträten führen.
Warum ist Stimmzettel so lang?
Der Stimmzettel selbst ist eher eine lange Tapete (s. beiliegenden Musterstimmzettel des Main-Kinzig-Kreises). Während es bei normalen Wahlen Erst- und Zweitstimme gibt und hier jeweils nur ein Kreuz zu setzen ist (Kandidat bzw. Partei) müssen bei Kommunalwahlen alle Kandidaten angedruckt werden. Stimmt der Wähler bei einer Bundestagswahl mit der Zweitstimme für eine Partei, so ziehen nacheinander in der Reihenfolge der Liste die Kandidaten in den Bundestag ein. Daher muss auch nicht die gesamte Liste abgedruckt werden, sondern lediglich exemplarisch die obersten Kandidaten. Bei der Kommunalwahl hingegen kann der Wähler auf die Reihenfolge der Kandidaten Einfluss nehmen.
Auch hier gibt es unterschiedliche Varianten. Als ich Ende der 1990er in Niedersachsen meine ersten politischen Erfahrungen gesammelt habe, hatte jeder Wähler genau drei Ankreuzmöglichkeiten: Diese drei Stimmen konnte er frei verteilen, über unterschiedliche Parteien, Kandidaten (Panaschieren) oder aber auch alle einem einzelnen Kandidaten geben (Kumulieren). Mit drei Stimmen war das noch relativ übersichtlich. Doch Hessen versucht ganz besonders demokratisch zu sein und schießt hier meines Erachtens deutlich über das Ziel hinaus: Der Wähler hat so viele Stimmen, wie insgesamt Kandidaten zu wählen sind. Im Main-Kinzig-Kreis sind das 87 Stimmen!
Viele Möglichkeiten für viele Kreuze
Sie als Wähler haben also verschiedene Möglichkeiten:
- Sie können ihre Stimme genau einer Partei geben (Ankreuzen des Kreises im Listenkopf). Dies bewirkt, dass ihre Stimmen nun entlang der Liste über alle Kandidaten verteilt werden: Zunächst erhält der erste Kandidat eine Stimme, dann der zweite, der dritte…. Wenn das Ende der Liste erreicht ist, geht es wieder oben los. Allerdings: Jeder Kandidat kann maximal 3 Stimmen auf sich vereinigen. Besteht also eine Liste aus 29 Kandidaten, dann erhält jeder der Kandidaten automatisch drei Stimmen (3 x 29 = 87). Hier besteht auch schon ein wesentliches Problem: Besteht die Liste nur aus 20 Kandidaten, können so nur 60 Stimmen verteilt werden (max. 3 Stimmen pro Kandidat). Die übrigen 27 Stimmen verfallen.
- Sie können ihre 87 Stimmen frei über den gesamten Wahlzettel verteilen und hierbei einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.
- Sie können beide Möglichkeiten vermischen und z.B. einem Kandidaten einer Liste drei Stimmen geben und zusätzlich den Kopf einer anderen Partei ankreuzen. Dann bekommt der Kandidat 3 Stimmen und die übrigen (hier: 84) Stimmen werden über die andere Liste verteilt.
- Noch schöner wird es, wenn Sie eine Liste ankreuzen, aber einen Kandidaten auf der Liste davon ausschließen möchten. Dann streichen Sie diesen einfach durch und ihre Stimmen werden nur über die übrigen Listenkandidaten verteilt.
Und was bewirkt dieses komplizierte Verfahren, wer zieht am Ende in das Parlament ein?
Im Vordergrund steht nach wie vor (leider) immer noch die Partei. Es werden alle Stimmen einer Liste zusammengezählt und nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt werden dann die Sitze verteilt. (Anmerkung: Gerichtlich wurde festgestellt, dass d’Hondt kleinere Parteien unzulässig benachteiligt. Voraussichtlich wird daher veraussichtlich doch nach Hare-Niemeyer verteilt). Im Ergebnis erhält also Partei A x Sitze, Wählervereinigung B y Sitze… Die gesamte Komplexität der Stimmabgabe spielt erst jetzt im Anschluss ein Rolle. Nun wird nämlich für jede Liste geprüft, wer innerhalb der Liste am meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte. Dies kann in Einzelfällen dazu führen, dass der letzte Kandidat auf der Liste gewählt ist, der erste (Listenführer) jedoch nicht.
Wie wähle ich am einfachsten?
Ein Vorschlag, möglichst keine Stimme zu verschenken, aber trotzdem zielgerichtet zu wählen:
- Welche Partei sagt ihnen am ehesten zu? Kreuzen sie dort den Listenkopf an. Das sorgt dafür, dass alle sonst nicht vergebenen Stimmen dieser Partei zufließen.
- Schauen Sie sich diese Liste genau an. Gibt es hier Personen, die Ihnen gar nicht zusagen und die Sie nicht wählen möchten? Streichen Sie diese Personen durch. Bei der Verteilung Ihrer Stimmen aus 1) werden diese übersprungen.
- Schauen Sie auf die anderen Listen. Gibt es dort Kandidaten, denen Sie trotz der anderen Parteizugehörigkeit zutrauen, Ihre Interessen (im Zweifel auch gegen die eigene Fraktion) zu vertreten? Dann geben Sie diesen Kandidaten bis zu drei Kreuze direkt in den quadratischen Feldern hinter dem Namen.
Wem das alles zu kompliziert war, der kann sich auch gern die einfache Variante auf hessenschau.de anschauen.
Ein Fazit
Mir ist das System jedenfalls viel zu kompliziert. Fehler beim Auszählen sind vorprogrammiert und neue Parteien bzw. Wählervereinigungen werden aus meiner Sicht unzulässig benachteiligt. Warum? Wie bei Punkt 1 der Ankreuzmöglichkeiten dargelegt, verfallen Stimmen, wenn die Liste nicht mindestens 1/3 der zu wählenden Mandatsträger umfasst (z. B. im Main-Kinzig-Kreis 29, In Frankfurt 31). Das kann eine nur lokal tätige Wählervereinigung schaffen – eine junge Partei kann jedoch nicht 421 Gemeinden bedienen. Dies erfordert allein über 12.000 aktive Mitglieder, die bereit sind, in ihrer Gemeinde Verantwortung zu übernehmen. Oder diese Partei macht es genauso unehrlich wie die Etablierten und nimmt bekannte Persönlichkeiten auf, die im Falle ihrer Wahl aber ablehnen würden. Sie stehen lediglich auf dem Zettel, um Stimmen zu ziehen. Ist das Demokratie? BÜNDNIS DEUTSCHLAND ist in Hessen tatsächlich bezüglich der Mitgliederzahl zu stark regional zerstreut, um unter diesen Voraussetzungen verantwortungsvoll gegenüber den Wählern an der Kommunalwahl teilzunehmen. Allerdings ist es den Mitgliedern freigestellt, sich örtlichen Wählervereinigungen anzuschließen. So ist der Autor dieses Artikels in Freigericht auf der Liste „Die Freigerichter“ zu finden.


