Bündnis Deutschland

Wegen Nötigung eines Verfassungsorgans drohen mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe

Bündnis Deutschland hat bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen alle Führungskräfte der Gruppe „Letzte Generation“, alle an Klebeaktionen beteiligten Personen, insbesondere Frau Carla Hinrichs und Frau Aimée van Baalen, erstattet. Bündnis Deutschland wirft ihnen Nötigung von Verfassungsorganen, § 105 StGB, vor. Hier drohen mindestens 6 Monate Freiheitsentzug, in schweren Fällen 10 Jahre Haft. Bündnis Deutschland hat ebenso Strafanzeige gegen Unbekannt hinsichtlich der Finanzierung der Angezeigten gestellt.

Verschiedene Personen der Gruppe „Letzte Generation“ hatten im April 2023 angekündigt, Berlin mit Protestaktionen für unbestimmte Zeit lahmzulegen. Ab dem 18. April 2023 haben verschiedene Personen der Gruppe „Letzte Generation“ diese Ankündigung in die Tat umgesetzt. Unter anderem wurde von Frau Carla Hinrichs sowie von Frau Aimée van Baalen öffentlich mitgeteilt, dass die Protestaktionen so lange durchgeführt werden, bis die Bundesregierung die gestellten Forderungen erfüllt. Insbesondere fordern die hier handelnden Personen ein Tempolimit auf Bundesautobahnen und die Einrichtung eines Gesellschaftsrates.

Die von der Gruppe „Letzte Generation“ seit dem 18. April 2023 durchgeführten Protestaktionen laufen dergestalt ab, dass sich diese Personen immer wieder in Berlin auf Straßen festkleben und so gezielt den Straßenverkehr zum Erliegen bringen.

Durch die teilweise strafrechtlich relevanten Aktionen aus dem Umfeld der Gruppe „Letzte Generation“ entstehen folgenschwere Eingriffe in die Verkehrsinfrastruktur. Die Versorgung Hilfsbedürftiger leidet darunter, ebenso die Notfallversorgung. Genau dies ist von den handelnden Personen auch beabsichtigt. Das so geschaffene empfindliche Übel wird bewusst genutzt, um die Bundesregierung zu veranlassen, die durch die Gruppe „Letzte Generation“ aufgestellten Forderungen zu erfüllen.

Die Straßenblockaden/Verkehrsblockaden durch das Festkleben auf öffentlichen Straßen sind ohne jeden Zweifel Straftaten. Mehrfach wurden bereits Personen der Gruppe „Letzte Generation“, sogenannte Klimakleber, zu Freiheitsstrafen verurteilt. Hierzu bekennen sich die Personen der Gruppe „Letzte Generation“ öffentlich und nehmen hierfür auch Haftstrafen in Kauf.

Die Bundesregierung als Verfassungsorgan darf sich solchen, durch strafbare Handlungen unterstützten Forderungen, nicht beugen und muss mit allen dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln eingreifen.